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REACH Verordnung

Am 13. Dezember 2006 haben das EU-Parlament und am 18. Dezember 2006 der EU-Ministerrat dem Kompromissvorschlag einer REACH-Verordnung zugestimmt.

Damit war das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, denn die REACH-Verordnung trat in allen Mitgliedstaaten als direkt geltendes Recht in Kraft – und zwar am 1. Juni 2007. Das für die Wirtschaft weit wichtigere Datum war jedoch der 1. Juni 2008. Denn ab diesem Datum konnten bzw. mussten zu registrierende Stoffe vorregistriert bzw. registriert werden.

Ab dem 01.12.2008 dürfen nur noch Stoffe hergestellt und in Verkehr gebracht werden, die vorregistriert
bzw. registriert sind.

Die Inhalte der REACH-Verordnung im Detail zu besprechen, würde den Rahmen dieser Information sprengen, daher möchten wir statt dessen auf die REACH-Helpdesk des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der BAUA hinweisen, die Hilfestellungen mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Verordnung geben.